Spenden für gemeinnützige Projekte sind in allen Kantonen steuerabzugsberechtigt. Spenden für Kultusprojekte wie christliche Literatur sind nicht steuerabzugsfähig und müssen als solche gekennzeichnet werden (Mitteilung im Online-Formular oder im E-Banking).
Mit ihrer Spende erhalten verfolgte Christen und notleidende Menschen materielle Hilfe und neue Perspektiven. Vielen Dank!
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